Erstmalige Pensionserhöhung

Aliquotierungsregelung

Der Nationalrat hat am 30. März 2023 beschlossen, dass die Aliquotierung der ersten Pensionserhöhung für zwei Jahre (2024 und 2025) ausgesetzt wird (BGBl. I Nr. 36/2023). Wer also 2023 oder 2024 seine Pension antritt, erhält im darauffolgenden Jahr die volle Pensionsanpassung, egal in welchem Monat der Pensionsantritt war.
Was besagt die Aliquotierungsregelung (ab 1. Jänner 2023):
Die erstmalige Pensionserhöhung im 1. Jahr nach Pensionsantritt geschieht in Form eines gesetzlich gestaffelten Prozentsatzes des Erhöhungsbetrages (Anpassungsverzögerung).
Wer z.B. im Jänner in Pension geht, bekommt im darauffolgenden Jahr die volle Pensionserhöhung. Im Februar in Pension gehende Personen, bekommen im darauffolgenden Jahr nur 90% der Pensionserhöhung. Im März sind es 80%, April 70% und Mai 60%. Vom Juni bis Dezember sind es im Folgejahr immer 50% des Erhöhungsbetrages.