Für die jährliche Pensionserhöhung wird als Anpassungsfaktor die Erhöhung des Verbraucherpreises (Inflationsrate August Vorjahr bis Juli aktuelles Jahr) berücksichtigt. Den Prozentsatz für die Pensionserhöhung legt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz fest.
Pensionanpassung mit Wirksamkeit für das Jahr 2025:
Diese wurde am 18. September 2024 im Nationalrat beschlossen. Pensionen und Ruhebezüge, die
vor dem 1. Jänner 2025 bezogen wurden, werden wie folgt angepasst:
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