Leistungen der GÖD/ÖGB

Rechtsschutz

Jedes Mitglied, welches mindestens  sechs Monatsvollbeiträge nachweist, kann unentgeltlichen Rechtsschutz im Rahmen eines eigenen Rechtsschutzregulativs erhalten. 
Voraussetzung ist, dass keine andere Stelle (Rechtsanwalt) vorher mit der Vertretung in der gleichen Rechtssache betraut wurde. 
Der Rechtsschutz wird nur in Angelegenheiten gewährt, die mit dem Dienstverhältnis in Zusammenhang stehen.

Die unentgeltliche Gewährung von Rechtsschutz erstreckt sich:
a) auf die Rechtsberatung
b) auf die Durchführung von Interventionen
c) auf die Vertretung vor den zuständigen Gerichten, Ämtern oder Behörden (Dienstrechtskommissionen, Leistungsfeststellung, Disziplinarverfahren)

Folgende Verfahren kommen in Betracht, sofern ein unmittelbarer dienstlicher Zusammenhang besteht:

  • Strafverfahren in allen Instanzen (auch bei Vorsatzdelikten, ohne Einschränkung auf Freispruch oder Verfahrenseinstellung)

  • Disziplinarverfahren in allen Instanzen (inklusive Suspendierungsverfahren sowie Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofbeschwerden)

  • Dienstrechts- und Pensionsverfahren in allen Instanzen (inklusive Berufungskommission, Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofbeschwerden)

  • Zivilprozesse aktiv in allen Instanzen

  • Ehrenbeleidigungsverfahren aktiv und passiv in allen Instanzen

  • Privatbeteiligtenanschluss im Strafverfahren wegen Schadenersatz in allen Instanzen

  • Amtshaftungsverfahren in allen Instanzen

  • Verfahren nach dem OrgHG und DNHG in allen Instanzen

  • Arbeitsgerichtsverfahren in allen Instanzen

  • Sozialgerichtsverfahren in allen Instanzen

  • Verfahren nach dem Behinderteneinstellungsgesetz in allen Instanzen

  • Verfahren nach dem Bundesbedienstetenschutzgesetz

  • Verfahren vor der Bundesgleichbehandlungskommission
     
  • Berufshaftpflichtversicherung bis 100.000 Euro

  • Außergerichtliche Interventionen

  • Unterstützung in Mobbingfällen

  • Telefonische, persönliche und schriftliche Rechtsberatung

  • Erstellung von Rechtsgutachten

  • Steuerrechtliche Beratung

Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Mitgliedern des Gewerkschaftsbundes wird Rechtsschutz grundsätzlich nicht gewährt. 

Verfahren zur Inanspruchnahme eines Rechtsschutzes:
Formblatt von Landessektion oder gewerkschaftlichem Betriebsausschuß befürwortet, bei der GÖD Linz einreichen, welche es der GÖD Wien zur Entscheidung = Genehmigung vorlegt.

Das Rechtsschutzansuchen hat zu enthalten:
Das Rechtsschutzformular, das vom Rechtsschutzwerber in zweifacher Ausfertigung auszufüllen ist. (Ein Formular bleibt beim antragstellenden Organ.) Darin hat der Rechtsschutzwerber die Übernahme eines Rechtsschutzregulativs schriftlich zu bestätigen. Weiters die für die Beurteilung des Sachverhalts notwendigen Unterlagen sowie eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung des Rechtsschutzwerbers.

Kosten des Rechtschutzes (Gerichtsgebühren, Barauslagen, evtl. Anwaltskosten) werden vom Gewerkschaftsbund übernommen. Bei Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes oder anderer nicht gewerkschaftlicher Organe muss ein ausdrücklicher Beschluss des geschäftsführenden Organs der zuständigen Gewerkschaft (Vorstand, Präsidium) vorliegen.

Rechtsschutz kann durch das Rechtsbüro abgelehnt werden, wenn die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung als aussichtslos erscheint.

Informationen bei:
Kollegen Hubert Steininger, Landessekretär
Tel.: 0732 654266 - 17

 


 

Es sind alle Gewerkschaftsmitglieder der BV 15, BV 19 sowie Soldaten der BV 25, sofern sie ihren Mitgliedsbeitrag unter Wahrung der Beitragswahrheit entrichten, wie folgt versichert: € 3,-- Taggeld/Tag bei vorübergehender Dienstunfühigkeit durch Unfall vom ersten Tag der Dienstunfähigkeit an bis höchstens 365 Tage innerhalb von 4 Jahren ab dem Unfalltag.
1. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach Maßgabe der allgemeinen Versicherungsbedingungen für Unfallversicherungen auf Berufs- und Freizeitunfälle, rund um die Uhr und weltweit.

2. Beginn der Versicherung: Sie beginnt für den einzelnen Versicherten mit dem Tag der Eintragung in die Mitgliederevidenz der GÖD und erlischt mit dem Tag des Ausscheidens aus der GÖD bzw. aus dem aktiven Dienstverhältnis.

Der Unfall ist ehestmöglich anzuzeigen. Zu beachten ist die Verjährsfrist von 3 Jahren ab Unfalldatum, danach tritt Anspruchsverlust ein.

Für nähere Informationen informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Landesleitung bzw. im Landessekretariat der GÖD OÖ unter 0732/654266-0.

Hier finden Sie alle Details zur Familienunterstützung! Zugang nur für Mitglieder in unserem Mitgliederbereich! 

Alle Details zur Familienunterstützung

Der Öffentliche Dienst: Broschüren

Unser Zentralorgan im Magazinformat, 48 bis 64 Seiten stark, erscheint elfmal im Jahr und wird jedem Mitglied gratis zugestellt. "Der Öffentliche Dienst" vermittelt gewerkschaftliches Gedankengut. Wer der Ansicht ist, dass die Ziele der Gewerkschaften bloß auf die rein materiellen Belange seiner Mitglieder ausgerichtet sind, der irrt. Die Gewerkschaften stehen mitten im wirtschaftlichen und sozialen Leben des Staates, arbeiten mit an der Gesetzwerdung und nehmen auch Stellung zu den Fragen der Kultur, Gesundheit, Bildung usw. Unser Monatsmagazin bemüht sich, die KollegInnen mit den Ideen und dem großen Programm der Gewerkschaften vertraut zu machen.

"Der Öffentliche Dienst" informiert die Mitglieder über die Fragen und Probleme, über die Verhandlungen mit der Regierung und die erzielten Erfolge auf den beiden großen Sektoren des Dienst- und Besoldungsrechts. In Ergänzung dazu werden laufend Berichte der Rechtsabteilung gebracht, die Entscheidungen der Arbeits- und Sozialgerichte bzw. des Verwaltungsgerichtshofes zu einschlägigen Fällen darstellen und kommentieren.

"Der Öffentliche Dienst" dient in besonderer Weise der Kontaktnahme zwischen der Gewerkschaftsführung und dem einzelnen Mitglied. Ein persönlicher Kontakt zwischen Zentrale und Mitglied ist aus begreiflichen Gründen praktisch unmöglich, durch unser Zentralorgan ist die Verbindung permanent hergestellt.

Darüber hinaus bringt unsere Zeitung Beiträge zu grundsätzlichen Fragen unseres Berufsstands, Reportagen über interessante Aufgabenbereiche des öffentlichen Dienstes, Interviews mit namhaften FunktionärInnen und prominenten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.
Neben diesem Zentralorgan haben einzelne Bundessektionen ihre eigenen gewerkschaftlichen Fachzeitschriften. Außerdem unterhält die Zentrale einen eigenen "Informationsdienst", der dann ausgesendet wird, wenn die FunktionärInnen über wichtige und dringende Fragen informiert werden sollen.

Gewerkschaftsillustrierte "Solidarität"
Diese Zeitschrift wird nicht von unserer Gewerkschaft herausgegeben, sondern kann als Zentralorgan des ÖGB betrachtet werden, wobei Redaktion und Gestaltung ausschließlich durch die
ÖGB-Zentrale (Johann Böhm Platz 1, 1020 Wien) erfolgt. Die monatlich erscheinende Zeitung wird jedem der ca. 1,5 Mio. Mitglieder automatisch zugesandt

Das Jahrbuch ist mit Bestellschein im Zentralorgan der GÖD Wien zu erhalten. Jedes Jahr gibt unsere Gewerkschaft das Jahrbuch heraus. Die wichtigsten für den öffentlichen Dienst gültigen Gesetze werden von der GÖD darin abgedruckt und den Gewerkschaftsmitgliedern auf Wunsch kostenlos zur Verfügung gestellt; es beinhaltet das gesamte Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht für Beamte und das Vertragsbedienstetengesetz, Bundesbedienstetenschutzgesetz sowie GO/WO der GÖD, ÖGB-Statuten, u.v.m.

Das PVG - Personalvertretungsgesetz & Das Bundesbedienstetenschutzgesetz

PVG und Bundesbedienstetenschutzgesetz sind kostenlos im Landessekretariat der GÖD, 4020 Linz, Volksgartenstraße 34/5, Tel.: 0732/654266-0 erhältlich.

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst unterhält Urlaubs- und Schulungsheime. Weitere Details zur Verfügbarkeit in unserem Mitgliederbereich. Hier einloggen!

Die Sportalm Hintermoos in Maria Almdas Ferienheim Kirchberg in Tirol und der Alpengasthof Mooralm in Obertauern stehen im Besonderen den Mitgliedern der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zur Verfügung.

Anmeldungen für diese Häuser werden für den Winterurlaub bereits ab 1. Juni und für den Sommerurlaub ab 1. Jänner entgegengenommen, wobei die Anmeldung selbst formlos, unter Angabe der zu versorgenden Kinder und des Nettofamilieneinkommens erfolgen kann. Auch hier sei darauf hingewiesen, dass auf Grund der starken Nachfrage in der Hauptferienzeit und der begrenzt zur Verfügung stehenden Zimmerkontingente, bestimmte Anmeldekriterien (Einkommen, Kinderzahl, etc.) unumgänglich sind und es dadurch auch immer wieder zur Nichtberücksichtigung von Anmeldungen kommen kann. Zusätzlich zu diesen Möglichkeiten werden in fast jeder Ausgabe "Der Öffentliche Dienst" attraktive Urlaubsarrangements angeboten

GÖD-Hotels:

Alpengasthof Sportalm
5761 Hintermoos/Maria Alm Bachwinkl 17, Salzburg; Tel.: 06584/7576

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Zentrale Lage, 50 Betten, Halbpension, Sauna, Solarium, Zimmer mit Dusche/WC, Balkon. Direkter Einstieg in den Alberg Skizirkus; zahlreiche Wandermöglichkeiten und Bergtouren stehen zur Auswahl.
 

Ferienheim Kirchberg
6365 Kirchberg/Tirol, Stadlwies 7; Tel.: 05357/2473  

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Ferienheim für 40 Personen, Sauna, Dampfbad, Fernsehraum, direkter Einstieg in Kitzbühler Skizirkus. Im Ort Kirchberg selbst befindet sich ein geheiztes Freibad, sowie der Schwarzsee (moorhaltiges Wasser).

Alpengasthof Moaralm (Vier Sterne Hotel)
5562 Obertauern, Salzburg; Tel.: 06456/7216

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Zentrale Lage, mit direkter Einstiegsmöglichkeit in Skizirkus. 21 modernst ausgestattete Zimmer (DUSCHE/-WC und Telefon), Restaurant, Seminarraum, Sauna, Dampfbad, Solarium, ausreichende Sportmöglichkeiten in der modernen Freizeitanlage.

 

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