Pensionsanpassung

Pensionanpassung mit Wirksamkeit für das Jahr 2025:

Diese wurde am 18. September 2024 im Nationalrat beschlossen. Pensionen und Ruhebezüge, die vor dem 1. Jänner 2025 bezogen wurden, werden wie folgt angepasst: 

Bis monatlich brutto € 6060,00 (= monatliche Höchstbeitragsgrundlage 2024) mit dem gesetzlichen Anpassungsfaktor von 4,6% und ab monatlich brutto € 6060,00 mit einem Pauschalbetrg von € 278,76 (= 4,6% von € 6060,00). 
Die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung bleibt auch für Pensionsantritte im Jahr 2025 weiterhin ausgesetzt. 

Anhebung der Steuerstufen um 4% ab 2025 außer jene des Höchststeuersatzes von 55% bei einem Einkommen ab 1 Mill. €. 

Das jährliche steuerpflichtige Einkommen unter €13308 ist steuerfrei, also 0 %, 

von € 13308 bis €21617 wird mit 20 % versteuert, 

von € 21617 bis € 35836 mit 30 % 
von € 35836 bis € 69166 mit 40 % 
von € 69166 bis € 103072 mit 48 % 

bis zu €1 Million mit 50% und darüber mit 55%.