Pensionsanpassung

Für die jährliche Pensionserhöhung wird als Anpassungsfaktor die Erhöhung des Verbraucherpreises (Inflationsrate August Vorjahr bis Juli aktuelles Jahr) berücksichtigt. Den Prozentsatz für die Pensionserhöhung legt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz fest.