Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) vom 27.5.2026 wurde ausgesprochen, dass Teile der sozial gestaffelten Pensionsanpassung 2019 gegen das unionsrechtliche Gleichbehandlungsgebot verstoßen. Ob diese Rechtsauffassung auch für weitere Anpassungsjahre gilt und höchstgerichtlich bestätigt wird, ist derzeit noch offen. Da mögliche Ansprüche einer Verjährungsfrist unterliegen, empfiehlt die GÖD allen Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten vorsorglich die Stellung eines Antrags zur Wahrung allfälliger Ansprüche. Ein Musterantrag liegt bei.
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