Besuchsregelungen in oberösterreichischen Spitälern seit 1. September 2024

LINZ. Die oberösterreichischen Spitäler passten mit 1. September 2024 erneut die Besuchsregelungen an. Ab diesem Zeitpunkt dürfen gleichzeitig vier Besucherinnen bzw. Besucher empfangen werden. Die Beschränkung des Besuches auf eine Stunde pro Tag entfällt zudem. Ausnahmen gelten wie bisher für den Besuch von Kindern sowie von schwer kranken und sterbenden Menschen.

Die strikte Einhaltung der individuell festgelegten Besuchszeiten in den Spitälern ist weiterhin erforderlich.

Die ab 1. September 2024 gültigen Regelungen im Überblick: 

  • Ein Patient/eine Patientin darf gleichzeitig von vier BesucherInnen besucht werden.
  • Die Besuchszeiten sind strikt einzuhalten.
  • Es gelten die definierten Besuchszeiten des jeweiligen Krankenhauses.
  • Für den Besuch schwer kranker und sterbender PatientInnen werden mit den Angehörigen individuelle Vereinbarungen getroffen.

Ein Service der GÖD OÖ Pensionisten

(Hermann Haselgruber)